Fachinformationen und Veranstaltungen

Hier erfahren Sie neue Fachinformationen sowie Tipps zu interessanten externen Veranstaltungen

*das Bild zeigt eine aufgeschraubte T-Spule im Hörgerät


Selbsthilfe beginnt dort, wo die medizinische Behandlung aufhört. Betroffene suchen Kontakt zu anderen auf Augenhöhe. Viele langjährige Selbsthilfegruppen-Aktive sind inzwischen Experten in der Beratung zu Fragen und Problemen, können ermutigen und wertvolle Erfahrungen teilen. Schon das Gefühl, mit einer Krankheit oder Behinderung nicht allein zu sein, trägt dazu bei, dass Menschen nach außen gehen und für ihre Rechte eintreten. So sind SHGs unerlässlich auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. Dazu kommt, dass sie das Gesundheitssystem entlasten können.

Informationsveranstaltung 25.09.2023

Informationsveranstaltung zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“.

Am Montag, dem 25.09.2023 von 10.00 bis etwa 15:00 Uhr.

Zunächst informiert der ambulante Hospizdienst mit einem Vortrag zum Thema Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht. Nach einer Mittagspause hat man im Anschluss die Möglichkeit, mit den Akteur*innen zu pflegerelevanten und weiteren Themen ins Gespräch zu kommen. Diese Veranstaltung wird im Rahmen der Lichtenberger Woche der Generationen angeboten und findet in der RoBertO-Begegnungsstätte im Haus der Generationen, Paul-Junius-Str. 64 A, 10369 Berlin statt. Anmeldungen unter: kibsozialberatung@rbo.berlin

Angebote in der Energiekrise

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Energiekrise im bevorstehenden Winter werden bereits jetzt mehr Beratungsangebote zur Energieversorgung, allgemeinen Kostensteigerungen und anderen Fragen genutzt und Möglichkeiten zum Austausch in den Nachbarschaften gesucht. Die Online-Plattform socialmap (https://socialmap-berlin.de/l/de) präsentiert Angebote Paritätischer Mitgliedsorganisationen aus allen Arbeitsbereichen. Berlinerinnen und Berliner können die Plattform nutzen, um soziale Angebote in ihrer Nähe zu finden.

Unter dem Thema „Angebote in der Energiekrise“ finden Sie Angebote in allen Berliner Kiezen wie zum Beispiel Begegnungsorte in Stadtteilzentren, soziale Beratungsangebote und Hilfe zur Selbsthilfe.

Ich sorge für meine kranken Eltern. Und für mich.

Die kpe – Kontaktstelle für PflegeEngagement Charlottenburg-Wilmersdorf bietet  für pflegende Angehörige die After-Work-Gruppe für Berufstätige sowie eine Freitagsgruppe, die Angehörigengruppe Resilienz und ein Angehörigen-Café an.

Sie pflegen oder sorgen sich um Ihre Eltern, Partner, Kinder und sind berufstätig? Pflegende Angehörige leisten Schwerstarbeit, wissen nicht mehr, woher sie die Kraft für die Bewältigung des Alltags nehmen sollen – nicht wenige neben der eigenen Berufstätigkeit. Es ist keine Seltenheit sich ausgebrannt, mit der häuslichen Pflege allein gelassen und überfordert zu fühlen. Die meisten Menschen erleben diese schwere Situation im Verborgenen und haben wenig Unterstützung. Sich dazu in einer Gesprächsgruppe mit Menschen in ähnlicher Situation auszutauschen, kann entlastend und aufbauend sein.

SAVE THE DATES
After-Work für berufstätige pflegende Angehörige jeden 2. Montag im Monat / 17:30-19:00 / kostenfrei
Freitagsgruppe für pflegende Angehörige jeden 1. und 3. Freitag im Monat / 10:00-11:30 / kostenfrei
Angehörigengruppe Resillienz jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat / 17:00-18:30 Uhr / kostenfrei

Ort: kpe Charlottenburg-Wilmersdorf, Bismarckstr. 101, Eingang Weimarer Str. 10625 Berlin / 5. OG Fahrstuhl

mehr erfahren und anmelden unter:

pflegeengagement@sekis-berlin.de

Anke Buchholtz-Gorke – 030 890 285 35


Coaching für Hörgeschädigte – Hör-Sendungen von Viola Dingler

kostenfreies Informationsangebot

Als Logopädin und systemischer Coach begleitet Viola Dingler seit vielen Jahren Menschen mit organischen Hörbeeinträchtigungen.

Aus den vielen Geschichten und Erfahrungen, die das Alltagsleben hörgeschädigter Menschen prägen, hat sie nun ein neues Format geschaffen, dass noch mehr Menschen mit Hörbeeinträchtigung unterstützten soll.

Viola: In den Hör-Sendungen werden sowohl Alltags-Anekdoten, Inspirationen und Anregungen, aber auch nützliche Informationen weitergegeben. Jeden zweiten Freitag erreichen Sie meine Hör-Sendungen per E-Mail. Dabei werden wechselnde Themen wie Entscheidungen, Stress und Entspannung auf das Thema Schwerhörigkeit übertragen.

Mehr erfahren und anmelden unter:

violadingler.de/hoeren


BSG – Bundessozialgericht: Krankenkassen müssen zügig über Kostenübernahme entscheiden

Der Paritätische Gesamtverband informiert über das Bundessozialgerichtsurteil und das Krankenkassen zügig über Kostenübernahme entscheiden müssen:

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber gesetzlichen Krankenkassen gestärkt. Die Krankenkassen müssen demnach zügig über die Kostenübernahme für eine Behandlung entscheiden. Entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über den Antrag eines Versicherten, gilt die geforderte Leistung als genehmigt. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am 07.11.2017 klargestellt (Aktenzeichen B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R).

Laut Gesetz müssen die Krankenkassen innerhalb von drei Wochen über Anträge auf Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung entscheiden. Wenn ein Gutachten erforderlich ist, beträgt die Frist für die Krankenkasse fünf Wochen. Versäumt die Kasse diese Fristen, gilt der Antrag als genehmigt.

In den beiden vor dem BSG verhandelten Fällen hatten die Klägerinnen nach einer sehr starken Gewichtsabnahme eine operative Straffung der Bauchhaut beantragt. Die Krankenkasse der Knappschaft Bahn-See ließ sich jedoch zu viel Zeit, um über die Anträge zu entscheiden – in einem Fall über acht Wochen. Da die Versicherte den operativen Eingriff aber noch nicht vornehmen ließ, wollte die Kasse diese Genehmigung für die bevorstehende Operation nicht akzeptieren.

Zu Unrecht, wie das BSG entschied. Die gesetzlichen Fristen zur Antragsgenehmigung seien eingeführt worden, um die Rechte der Patientinnen und Patienten zu stärken. Eine Genehmigung könne eine Kasse nur zurücknehmen, wenn diese rechtswidrig sei. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Der Gesetzgeber wollte mit der sogenannten fingierten Genehmigung die Rechte der Patientinnen und Patienten gezielt stärken. Er schützt damit bewusst das Interesse aller Berechtigten an zeitgerechten Entscheidungen der Krankenkassen. Wäre eine Rücknahme der „fingierten Genehmigung“ möglich, würde dies mittellose Versicherte benachteiligen. Denn Besserverdiener könnten direkt nach Ablauf der Frist und noch bevor die Krankenkasse die fingierte Genehmigung für die Zukunft zurückgenommen habe, die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. Das Geld könnten sie dann von ihrer Versicherung zurückfordern. Mittellose Versicherte hätten diese Möglichkeit nicht.

Presseerklärung mit entsprechenden Hinweisen zur Rechtslage des Bundessozialgerichts: www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Pressemitteilungen/2017/Pressemitteilung_2017_56.html